Hygieneregeln zum Infektionsschutz
Erweiterte Hygieneregeln zum Infektionsschutz – Stand 10.05.2021
- Für unsere Schule gilt der Niedersächsische Rahmenhygieneplan Corona Schule vom 10.05.2021.
- Ergänzende oder weitreichendere Maßnahmen werden vom örtlichen Gesundheitsamt festgelegt und richten sich nach aktuellen niedersächsischen Corona Verordnung. Hier ist geregelt, ab welchem Inzidenzwert ein Szenarienwechsel vorgenommen wird. Die Schulleitung ist für die Bekanntgabe zuständig. Erklärende Informationen sind dem Niedersächsischem Rahmenhygieneplan Corona Schule vom 10.05.2021 zu entnehmen.
- Der bisherige Hygieneplan wird weiterhin umgesetzt. Er wird um folgende Punkte erweitert und intensiviert, um eine Infektion mit dem Coronavirus zu vermeiden. Diese Regeln können sich jederzeit ändern, da sie der täglichen aktuellen Situation angepasst werden müssen.
- Die Eltern werden über die erweiterten Hygieneregeln informiert, die Schülerinnen und Schüler regelmäßig belehrt.
- Alle Schülerinnen und Schüler sowie alle Beschäftige müssen sich zweimal pro Woche per Schnelltest testen. Die Tests werden von der Schule gestellt. Erziehungsberechtigte können auf Antrag ihre Kinder vom Präsenzunterricht abmelden.
- Im Schulbus und für die Wege in der Schule und andere Situationen, in denen das Abstandhalten nicht möglich ist, muss eine FFP2 Maske bzw. eine Mund- Nasenbedeckung getragen werden.
- Gegenüber Lehrern, anderen Mitarbeitern der Schule und Schülern gilt ein Abstandsgebot von 1,50m. Sollte es im Unterricht zu Situationen (z.B. Hilfestellungen) kommen, die ein Einhalten des Abstands nicht möglich machen, tragen beide Seiten eine Mund-Nasen-Bedeckung.
- Frische Mund-Nasen-Bedeckungen sind selbst mitzubringen. In Ausnahmefällen stellen wir maximal an zwei aufeinanderfolgenden Tagen eine Mund-Nasen-Bedeckung. Am dritten Tag ohne Mund -Nasen-Bedeckung folgen Konsequenzen (siehe Elternbrief).
- Die Kinder betreten und verlassen die Schule bitte wie folgt:
Klasse 1a: Haupteingang
Klasse 1b Terrassentür
Klasse 2a: Haupteingang
Klasse 2b: Terrassentür
Klasse 2c: alte Schuleingangstür.
Klasse 3a: Haupteingang
Klasse 3b: alte Schuleingangstür
Klasse 3c: Haupteingang
Klasse 4a: Haupteingang
Klasse 4b: Haupteingang
- Hierfür stehen die Türen morgens offen und Abstandsmarkierungen vor den Türen helfen zum Einhalten der Abstandsregel. Das Eintreten wird beaufsichtigt.
- Die Sitzordnung wird festgelegt und dokumentiert.
- Das Händewaschen findet regelmäßig statt, mindestens morgens nach Eintreten in die Klasse, nach der Pause, nach dem Toilettengang und bei Bedarf.
- Das Stoßlüften der Räume findet nach dem Prinzip 20- 5- 20 statt (20 Minuten Unterricht, 5 Minuten Stoßlüften, 20 Minuten Unterricht). Die Kinder haben auch bei warmen Außentemperaturen eine Jacke mit, die sie anziehen können, falls ihnen kalt wird. In den oberen Räumen wird nur das Fenster mit der Notfalltreppe geöffnet. Im Klassenraum der 4a wird zum Lüften der „Fallschutz“ durch die Lehrkraft eingesetzt. Alle Fenster dürfen nur geöffnet werden, wenn die Lehrkraft sich im Raum befindet oder die Klassenraumtür verschlossen ist.
- Die Pausenzeiten finden nach Jahrgängen getrennt und zeitlich versetzt statt. Körperkontakt der Kinder soll vermieden werden. Eine Schulmitarbeiterin führt Aufsicht.
- Die Toilette darf nur einzeln betreten werden. Eine Markierung vor der Tür zeigt den Kindern den Abstand bei eventuellem Warten an.
- Die Flächen in den Klassenräumen sowie Türklinken werden täglich gereinigt
- Von Schülerinnen und Schülern erstellte Arbeits- oder Unterrichtsmaterialien können haptisch entgegengenommen werden. Gleiches gilt auch für die Rückgabe von Schulbüchern.
- Gegenstände wie z. B. Trinkbecher, persönliche Arbeitsmaterialien, Stifte dürfen nicht mit
anderen Personen geteilt werden.
- Mehrfach nutzbare Hilfsmittel (z. B. Kühlkissen, I-Pads) sind vor der erneuten Verwendung hygienisch aufzubereiten.
- Der Sportunterricht wird solange wie wetterbedingt möglich und sinnvoll ist, im Freien stattfinden. Der Sportunterricht soll kontaktlos erfolgen. Es gelten die sportspezifischen Bedingungen aus dem Niedersächsischen Rahmenhygieneplan.
- Das Schwimmen findet nach den Hygienevorgaben des Schwimmbades in Elsfleth und den sportspezifischen Bedingungen aus dem Niedersächsischem Rahmenhygieneplan statt.
- Orchester-, Chorproben oder dialogische Sprechübungen dürfen nicht stattfinden. Das Singen einer Lerngruppe draußen mit einem Mindestabstand ist möglich.
- Das Verteilen von Lebensmitteln z.B. bei Kindergeburtstagen ist aus hygienischen Gründen auf einzeln verpackte Fertigprodukte zu beschränken.
- Das Schulobst wird von der Lehrkraft (Mundschutz, Einmalhandschuhe) portioniert und verteilt.
- Bei der Ausübung der ersten Hilfe steht immer die Sicherheit der Ersthelfenden an erster Stelle. Wenn möglich, sollte der Mindestabstand gewahrt werden und eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Wenn direkter körperlicher Kontakt nötig ist, sollen Ersthelfende Einmalhandschuhe tragen. Die Hände müssen im Anschluss gewaschen und desinfiziert werden.
- Das Schulgebäude darf nur nach Anmeldung, mit negativem Coronatest und mit wichtigem Grund betreten werden. Eine Anmeldeliste befindet sich im Eingangsbereich des Haupteingangs.
- Eine Begleitung von Schülerinnen und Schülern, z.B. durch Eltern oder Erziehungsberechtigte und zum Abholen in das Schulgebäude sind grundsätzlich untersagt.
- Falls ihr Kind an einer Erkrankung (Husten, Schnupfen, Gliederschmerzen, Fieber, Erbrechen…) leidet, darf die Schule nicht besucht werden.
- Kinder, die erhöhte Temperatur/Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule nicht besuchen (48 Stunden symptomfrei und/oder ärztliche Abklärung)
- Wenn Sie oder Ihr Kind positiv auf Covid-19 getestet wurden, melden Sie sich umgehend bei uns. Ihr Kind darf bis zur Entscheidung des Gesundheitsamtes die Schule nicht mehr besuchen.
- Bei Auftreten von Fieber und/oder ernsthaften Krankheitssymptomen in der Unterrichts-/Betreuungszeit wird das Kind direkt nach Hause geschickt oder, wenn das Kind abgeholt werden muss, in einem separaten Raum isoliert. Dies gilt auch für Kinder aus demselben Haushalt.
- Eltern, die mit ihren Kindern Urlaub in Risikogebieten gemacht haben, müssen in Quarantäne. Nähere Informationen dazu erhalten Sie vom Gesundheitsamt in Brake.
- Besprechungen und Konferenzen der schulischen Gremien sind zulässig, sollen jedoch auf das notwendige Maß begrenzt werden. Dabei ist auf die Einhaltung des Mindestabstandes zu achten.
Karen Freels, Rektorin, 10.05.2021
LINK: Niedersächsischer Rahmen-Hygieneplan - Corona Schule 5.0 vom 10. Mai 2021