Grundschule Elsfleth

 
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Aufsichtskonzept

1. Ausgangslage

Jede Schule muss alles in ihrer Macht stehende tun, um Gefahren oder gar

Verletzungen von den ihr anvertrauten Kindern abzuwenden. Dazu muss die Schule die Kinder sowohl beim Lernen wie auch beim Spielen

beaufsichtigen.

2. Forderungen des Schulgesetzes und der Richtlinien

Die Aufsichtspflicht ist zeitlich und räumlich durch den schulischen Bereich begrenzt. Sie beschränkt sich zeitlich auf den Unterricht einschließlich der zwischen den Unterrichtsstunden liegenden Pausen und anderen schulischen Veranstaltungen. Die Aufsichtspflicht beschränkt sich räumlich auf die schulischen Anlagen und den Ort der Schulveranstaltungen.

 

Handlungen der Kinder außerhalb des schulischen Bereiches unterliegen nicht der Aufsichtspflicht der Schule. Das gilt auch, wenn sich die Kinder widerrechtlich vom Ort der Aufsichtsführung entfernen, sofern die Lehrkraft alles ihr zumutbare unternommen hat, das zu verhindern.

 

Aufsichtspflichtig ist zunächst die Lehrkraft, der die Kinder anvertraut sind. Außerdem besteht aber auch Aufsichtspflicht der übrigen Lehrkräfte, soweit sich die Notwendigkeit aus den Umständen ergibt. Raufen z.B. Kinder auf dem Schulgelände oder in den Schulgebäuden, so ist jede vorbeikommende Lehrkraft zum Eingreifen verpflichtet.

3. Prinzipien der Aufsicht

Unsere KollegIinnen führen ihre Aufsicht nach folgenden Prinzipien:

 

Zeitlich:

  • Unterricht und eine angemessene Zeit davor und danach
  • Pausen
  • Schulwanderungen und Klassenfahrten
  • sonstige schulische Veranstaltungen, auch wenn die Teilnahme den SchülerInnen freigestellt ist

 

Räumlich:

Die Aufsicht beschränkt sich räumlich auf:

  • die schulischen Anlagen
  • den Ort einer Schulveranstaltung
  • die Wege zwischen verschiedenen Orten schulischer Veranstaltungen
4. Komponenten der Aufsicht

Die Aufsicht ist durch drei wesentliche Komponenten gekennzeichnet:

  • kontinuierlich, d.h. beständig, ununterbrochen
  • aktiv, d.h. einschreitend bei drohenden Gefahren
  • präventiv, d.h. vorausschauend, vorbeugend, umsichtig

Da die Aufsicht führenden Kolleginnen nicht an allen Stellen gleichzeitig sein können, gilt der Grundsatz:

Die Kinder müssen sich beaufsichtigt fühlen.

 

Das ist dann gewährleistet, wenn den Kindern bekannt ist, dass eine oder mehrere KollegInnen zur Aufsicht eingeteilt sind.

Eltern, die ihre Kinder so frühzeitig auf den Schulweg schicken, dass sie vor 7.50 Uhr auf dem Schulgelände eintreffen, müssen sich darüber bewusst sein, dass erst ab 7.50 Uhr eine Aufsicht auf dem Schulhof anwesend ist.

 

Da die Kinder angewiesen werden, das Schulgrundstück nach dem Ende des Unterrichts sofort zu verlassen, ist die Aufsicht (Präventive Aufsicht) der Kinder 5 min. nach dem Unterrichtsende beendet.

5. Wer trägt die Verantwortung?

"Die Schulleitung ist zuständig für die innerschulische Organisation. Fällt eine

Aufsichtsperson aus, ist die Schulleiterin für die Bereitstellung einer Vertretung verantwortlich (siehe Vertretungsregelung)

Das Thema Aufsicht wird in regelmäßigen Abständen im Kollegium besprochen.

 

Die Aufsicht wird zunächst von der Lehrenden ausgeführt, der die Kinder anvertraut sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob dies auf Grund einer Zuweisung (z.B. im Wege der Unterrichtsverteilung) erfolgt, oder ob die Lehrende freiwillig die Aufsicht übernommen hat. Eine Aufsichtspflicht besteht für jede Lehrende, soweit sich die Notwendigkeit aus den Umständen ergibt. Raufen z.B. Kinder im Schulgebäude, so ist jede vorbeikommende Lehrkraft zum Eingreifen verpflichtet. Letztlich besteht die Aufsichtspflicht sämtlicher Lehrer einer Schule gegenüber allen die Schule besuchenden Kindern.

 

Wenn Hilfspersonen, z.B. Eltern, den Lehrenden bei der Aufsichtspflicht unterstützen sollen, umfasst die Durchführung der Aufsicht auch

die sorgfältige Auswahl und Anleitung sowie den Einsatz dieser Hilfspersonen. Die Verantwortung für die Aufsicht bleibt jedoch bei der aufsichtspflichtigen Lehrkraft. Diese Verantwortung kann nicht delegiert werden"

6. Pausenaufsichten/Busaufsichten

Es sind folgende Aufsichten außerhalb des Unterrichts zu leisten:

 

Frühaufsicht 1. Pause 2. Pause 3. Pause 4. Pause
07.50 – 08.05 Uhr 09.00 – 09.15 Uhr 10.00 – 10.20 Uhr 11.05 - 11.20 Uhr 12.05 – 12.20 Uhr

 

Bus- und Spätaufsicht

Vorschulischer Sprachförderunterricht Dienstag + Mittwoch

Schwimmbus Dienstag + Mittwoch + Donnerstag

 

Wichtig:

Die Busabfahrt um 12:05 Uhr wird von den aufsichtsführenden Lehrkräften durchgeführt. Für den Schwimmbus am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag gilt der Aufsichtsplan.

7. Erstellung der Aufsichtsregelung für die Lehrkräfte der GS Elsfleth

Das Aufsichtskonzept der GS Elsfleth beinhaltet die Aufsichtspflicht und

Aufsichtsregelung der Lehrkräfte.

 

Ein Pausen- und Busaufsichtsplan wird zu Anfang jeden neuen Schuljahres erstellt. Bei Veränderungen des Stundenplans oder personellen Veränderungen im laufenden Schuljahr wird der Aufsichtsplan sofort aktualisiert und mit den KollegInnen besprochen. Hierbei gibt es folgende Vereinbarung mit dem Kollegium der GS Elsfleth:

  • der Aufsichtsplan entsteht mit allen an der Aufsicht beteiligten KollegInnen,
  • das Kontingent der Aufsicht ermisst sich aus dem Volumen der Unterrichtsverpflichtung,
  • das Kontingent des Vertretungsplanes ermisst sich aus gleicher Berechnung
  • es tragen sich zuerst die Vollzeitkollegen in den Aufsichtsplan ein, danach kommen die Kollegen mit den reduzierten Stundenkontingenten.
  • es wird niemand aus dem Aufsichtsplan ohne Absprachen gestrichen oder anderweitig eingesetzt

 

Aufsichtsverpflichtung

= Stundendeputat x Faktor pro Unterrichtsstunde (Rundung auf glatte Fünferschritte)

Voraussetzungen der Berechnung müssen stimmen (bitte überprüfen)

  • Anzahl der Aufsichtsstunden
  • Anzahl der tatsächlich erteilten Unterrichtsstunden

 

 

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